Rechtslage zur Bestattung in Deutschland

In Deutschland gibt es eine Bestattungspflicht, oftmals auch Friedhofspflicht oder Friedhofszwang genannt. Jeder Verstorbene muss auf einem Friedhof bestattet werden. Dafür haben die Angehörigen zu sorgen. Zusätzlich ist per Gesetz vorgeschrieben, dass eine Leichenschau durchgeführt und der Tod beim Standesamt angezeigt werden muss. Genaueres regeln die Bestattungsgesetze. Das Bestattungsrecht in Deutschland ist im Wesentlichen Ländersache. Jedes Bundesland hat somit ein eigenes Bestattungsgesetz. Die Gesetze unterscheiden sich auch im Aufbau. In Deutschland hat jedes Bundesland eine andere Bestattungs-Rechtslage. Darum sind Angehörige oft überfordert mit den unterschiedlichen Regelungen. Gemeinsam haben die Bundesländer die Bestattungspflicht, wobei es in Bayern Ausnahmen gibt, und die Regelung des frühesten Zeitpunkts der Bestattung. Die Friedhofspflicht hingegen gilt nicht in allen Bundesländern. In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland Pfalz sind die Gesetze hierbei etwas lockerer.

In manchen Bundesländern ist es auch verboten eine Trauerfeier mit geöffnetem Sarg abzuhalten und auch das Verstreuen bzw. Vergraben der Asche ist nicht überall erlaubt. Zu Hause halten darf man die Urne ebenfalls nicht. Private Leichenhallen und private Krematorien sind wiederum in vielen Bundesländern erlaubt.

Für das Land Brandenburg gilt das:

Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz — BbgBestG)
vom 7. November 2001
(GVBl.I/01, [Nr. 16], S.226)

 

zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 13. März 2012
(GVBl.I/12, [Nr. 16])

bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212630

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